VOC-Richtlinie

Die am 11.März 1999 verabschiedete, europäische VOC-Richtlinie schreibt vor, dass europaweit der Ausstoß flüchtiger organischer Verbindungen (volatile organic compounds) in die Luft gesenkt wird. Diese Stoffe, zu denen in Lacken aber auch in Reinigungsmitteln verwendete Lösemittel gehören, können die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährden, da sie u. a. zur Entstehung von bodennahem Ozon (sog. Sommersmog) beitragen. In deutsches Recht wurde die europäische Richtlinie durch die 31. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung am 25. August 2001 übernommen. Diese regelt alle Bereiche, in denen lösemittelhaltige Produkte hergestellt und verarbeitet werden.

Wenn Sie von diesen Regelungen betroffen sind, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, welche Lösung (z. B. Einsatz lösemittelarmer Stoffe, Installation einer Abluftreinigungsanlage) für Ihr Unternehmen die richtige ist, sind wir imstande , Ihnen zu helfen, dieses Problem zu lösen.

Wir können auf einige Erfahrungen mit der Planung von Anlagen, in denen Wasserbasislack eingesetzt wird, verweisen und sind in der Lage, Sie bei einem solchen Vorhaben zu unterstützen.

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